Die Feuerbestattung ist die Einäscherung eines Verstorbenen mit einem Sarg und die spätere Beissetzung der Asche in einer Urne. Eine besondere Vereinbarung ist in jedem Fall notwendig. Entweder hat der Verstorbene eine handschriftliche Willenbekundung mit dem entsprechenden Inhalt hinterlassen oder aber die Angehörigen geben eine sinnge- mäße Erklärung ab.
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. Für die Beisetzung selbst gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Erdbestattung. Die christlichen Kirchen erkennen beide Bestattungsarten an. Die Trauerfeier kann auf unter- schiedliche Weise durchgeführt werden.
1.
Die Trauerfeier wird mit dem Sarg gehalten (Bild oben), der Sarg bleibt nach der Trauerfeier in der Trauerhalle stehen und wird später zum Krematorium überführt. Die Beisetzung der Urne erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt nach der Einäscherung.
2.
Die Einäscherung erfolgt zuerst, die Trauerfeier wird mit der Urne gehalten (Bild unten). Die Beisetzung der Urne erfolgt direkt nach der Trauerfeier.